FAQ
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ich überhaupt einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau und ist in der Lage, einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien und dem Marktgeschehen gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob zu hoch oder zu niedrig angesetzt – führt häufig zu Einbußen für den Eigentümer. Zudem ist der Verkauf einer Immobilie mit hohem Aufwand verbunden. Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Kenntnisse, den sich stellenden Aufgaben angemessen widmen zu können.
Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Natürlich können Sie das, jedoch zeigt sich nach unserer Erfahrung, dass sich eine solche Vorgehensweise für Sie als Eigentümer nicht auszahlt.
Was ist meine Immobilie wert?
Das kann nicht pauschal gesagt werden und hängt von vielen Faktoren ab, wie Alter, Zustand, Größe, Ausstattung, Lage oder aktuelle Marktsituation.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Bei Beauftragung eines Maklers mit einem Makleralleinauftrag übernimmt dieser Makler als einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Ein Vorteil für Sie: maximales Engagement und ein auf Sie und Ihre Immobilie abgestimmtes Marketingkonzept
Wie erkenne ich einen guten Makler?
Diese Frage ist schwer zu beantworten, da hierfür leider immer noch keine einheitlichen Kriterien existieren. Nachfolgend einige Punkte, die Sie vorab recherchieren können und/oder die Sie in einem persönlichen Gespräch abfragen sollten.
-Hat die Maklerin oder der Makler eine abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann/frau?
-Hat sie/er Zusatzqualifikationen und weitere Fortbildungen absolviert?
-Besteht eine Mitgliedschaft im IVD?
-Wie lange hat sie/er Berufserfahrung?
-Gibt es Referenzen?
-Wie groß ist der aktuelle Immobilienbestand bei Verkauf und Vermietung?
-Wie viele potenzielle Käufer sind in der Datenbank gelistet?
-Über welche Kanäle wird die Immobilie vermarktet? (Welche Immobilienportale, Zeitungen usw.?).
-Wie wird das Unternehmen im Internet bewertet? Wie ist die Anmutung des Internetauftritts (Homepage)?
-Wie werden die Angebote in den Immobiliendatenbaken präsentiert? Sind die Texte aussagefähig, wie ist die Qualität der Fotos, werden Grundrisse im Original und damit zumeist qualitativ minderwertig eingestellt oder werden die Grundrisse nachbearbeitet?
Ein Käufer ist gefunden, wer erstellt den Notarvertrag?
In der Regel stellt der Makler alle relevanten Daten und Informationen zusammen, hieraus erstellt der Notar den Kaufvertrag. Dort sind auch Vereinbarungen wie zum Beispiel Auszug und Einzug, die Übernahme von Gerätschaften usw. geregelt. Ein Entwurf wird dann an Käufer, Verkäufer und zur Gegenprüfung an den bearbeitenden Makler gesendet. Finden alle Angaben und sonstigen besprochenen Regelungen die Zustimmung der Beteiligten, erfolgt der Notartermin. Verkäufer und Käufer sollten persönlich anwesend sein oder können sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den gesamten Vertrag den Anwesenden vorzulesen. Der Käufer hat das Recht, einen Notar seines Vertrauens auszuwählen, im Gegenzug muss er die Kosten des Notarvertrags (ca. 1,5 % des Kaufpreises) übernehmen